Registrierung und Abrechnung
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Erfassung von Betriebsdaten bei der Dachmarke Lernort Bauernhof in Baden-Württemberg
Betriebe, die im Rahmen der Qualifizierung zum Lernort Bauernhof-Betrieb eine zweitägige Grundlagenschulung und eine eintägige Fachexkursion besucht haben, können sich bei bei der Dachmarke Lernort Bauernhof erfassen lassen, um abschließend zum Lernort Bauernhof-Betrieb qualifiziert zu werden. Dann erhalten Sie auch das Lernort Bauernhof-Hofschild des Landesprojektes. Ebenso können Sie auf Wunsch auf dieser Lernort Bauernhof-Homepage veröffentlicht werden.
Bitte nutzen Sie das folgende Formular für die Erfassung bei der Dachmarke Lernort Bauernhof:
Formular Erfassung Dachmarke Lernort Bauernhof
Bei Fragen können Sie sich an die Zentrale Koordination wenden.
Für die Durchführung von Bildungsmaßnahmen für junge Verbraucherinnen und Verbraucher an Betrieben der Landwirtschaft und des Gartenbaus kann eine Aufwandsentschädigung für die ausgefallene Arbeitszeit beantragt werden.
Die Fördermittel werden vom Land Baden-Württemberg zur Verfügung gestellt (Verwaltungsvorschrift "Schaffung von Transparenz vom Erzeuger bis zur Ladentheke im Lernort Bauernhof"). Die Verwaltung und Abrechnung der Aufwandsentschädigungen übernehmen die drei berufsständischen Landjugendverbände.
Wie funktioniert die Abrechnung der Aufwandsentschädigung? Hier geht´s zum Infoblatt
Voraussetzung für die Förderung:
Förderbare Maßnahmen:
Bei Hofaufenthalten von Schulklassen und Jugendgruppen wird eine Aufwandsentschädigung für die ausgefallene Arbeitszeit gezahlt.
Gefördert werden Bildungsmaßnahmen, bei denen den Kindern und Jugendlichen im Sinne einer Bildung für nachhaltige Entwicklung der Zugang zur Erzeugung und Verarbeitung von Lebensmitteln und erneuerbaren Energien verschafft wird.
Kindergärten und "Spaßveranstaltungen" (Kindergeburtstage, Wandertag etc.) sowie Unterrichtsbesuche in der Schule sind nicht förderfähig.
Registrierung bei den Landjugendverbänden für die Abrechung von Aufwandsentschädigungen
Auf dem Online-Portal lernort.farm finden Sie die aktuellen Unterlagen zur Registrierung bei dem jeweiligen Landjugendverband.
Link zur Registrierung: https://registrierung.lernort.farm
Anmeldung und Abrechnung von Maßnahmen
Die Anmeldung von Maßnahmen, für die Sie die Aufwandsentschädigung beantragen möchten, erfolgt ebenfalls über das Online-Portal lernort.farm. Hier finden Sie auch weitere Informationen zur Abrechnung.
Link zum Portal lernort.farm: https://anmeldung.lernort.farm
Kontakt zur Abrechnung von Aufwandsentschädigungen
Telefon: 0761 / 271-33 550
Fax: 0761 / 271-33 551
E-Mail: lob@laju-suedbaden.de
Telefon: 0711 / 2140-331
Fax: 0711 / 2140-230
E-Mail: landjugend@lbv-bw.de
Sarah Hermann
Telefon: 07524/9779882
Fax: 07524/9779888
Mail: LoB@bdl-wueho.de
* Qualifiziertes Personal:
Als qualifiziert gelten Personen, die eine abgeschlossene Ausbildung in einem grünen Beruf oder den Abschluss als staatlich geprüfte Fachkraft einer einjährigen Fachschule und eine zweijährige Berufspraxis nachweisen können.
Aktiv wirtschaftende landwirtschaftliche Betriebe ohnen grünen Beruf, wenden sich bitte an die zentrale Koordination.
Im Rahmen des Modellprojektes „Lernort Bauernhof –Zielgruppe Vorschulkinder“ kann im Zeitraum von Mitte März 2023 bis zum 31. Dezember 2024 für Vorschulgruppen mit Kindern im Alter von mindestens 5 Jahren eine Aufwandsentschädigung für Bildungsmaßnahmen am Lernort Bauernhof abgerechnet werden.
Die Anmeldung von Bildungsmaßnahmen mit Vorschulkindern sowie die Abrechnung der Aufwandsentschädigung erfolgt ebenfalls über das Portal lernort.farm.
Alle wichtigen Informationen und Rahmenbedingung für den Erhalt einer Aufwandsentschädigung im Rahmen des Modellprojekts können Sie dem Infoblatt (Abrechnung Vorschulkinder LoB) entnehmen.
Bei Fragen stehen Ihnen die Landjugendverbände (Kontaktdaten siehe oben) gerne zur Verfügung.
Mit Klick auf Ihren Landkreis kommen Sie zu den landwirtschaftlichen Betrieben und Koordinationsstellen.